Verkehrsrecht

Der Straßenverkehr ist allgegenwärtig.

Entsprechend hoch ist das Risiko, durch die Teilnahme am Straßenverkehr in seinen Rechtspositionen beeinträchtigt zu werden, sei es durch einen Unfall, und/oder durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, eine Strafverfahrens oder eines Verwaltungsverfahrens, welches auf die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auf die Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde zielt.

In all diesen Fällen stehen Ihnen Profis gegenüber, z.B. Versicherungen, Behörden, Gerichte. Deshalb ist eine sofortige anwaltliche Konsultation zur Unterstützung Ihrer Rechtspositionen eigentlich immer erforderlich. Dies gilt auch in vermeintlich eindeutigen Fällen:
Sie erleiden auf einer Autobahn unverschuldet mit Ihrem Pkw einen Verkehrsunfall.
Sie werden verletzt. Unmittelbar danach meldet sich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei Ihnen. Man wolle mit Ihnen als Schadenskunden den Schaden so schnell und unkompliziert wie möglich regulieren. Dies erfreut sie. Denn dies wollen Sie auch. Auf Weisung der Versicherung wird Ihr Fahrzeug bei ihnen abgeholt. Anschließend erhalten Sie es repariert zurück. Sie erhalten während der Reparatur kostenlos ein Ersatzfahrzeug.

Sie freuen sich, dass alles so unkompliziert läuft. Später erhalten Sie noch ein Schmerzensgeld, im Gegenzug müssen Sie der Versicherung nur bestätigen, dass mit dieser Zahlung die Unfallregulierung endgültig abgeschlossen ist. Lassen Sie sich hierauf nicht ein!

Der Weg mag zwar bequem für sie sein, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Ihre gesamten Ansprüche nicht voll erfüllt werden. Grundsätzlich entscheiden Sie als Geschädigter darüber, wie der Schaden ermittelt und beseitigt wird. Dazu gehört grundsätzlich auch das Recht, einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensermittlung und einen Rechtsanwalt (oder Rechtsanwältin) mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.

Lassen Sie sich dieses Recht nicht nehmen!
Unmittelbar nach einem Unfall werden die entscheidenden Weichen in der Schadenregulierung gestellt. Nur bei Beauftragung eines eigenen Sachverständigen, der möglichst öffentlich bestellt und verteidigt sein sollte, haben Sie die Gewähr, dass z.B eine Wertminderung erfasst und der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert zutreffend ermittelt werden. Nur ein Rechtsanwalt (oder eine Rechtsanwältin) ist in der Lage, sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche, die Sie als juristischer Laie gar nicht alle kennen können, mit dem gebotenen Nachdruck durchzusetzen.

Deshalb sollten nach einem Verkehrsunfall folgende Schritte unternommen werden:

• Gibt es Verletzte? Wenn ja, leisten Sie erforderlichenfalls erste Hilfe holen Sie ärztlicheHilfe herbei, Notruf: 112; Sichern Sie die Unfallstelle ab.
• Grundsätzlich sollte die Polizei (Notruf 110) verständigt und hinzugezogen werden.
• Notieren Sie sich Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrers und auch des Halters  des unfallbeteiligten  Fahrzeugs.
• Notieren Sie sich die vollständigen Personalien von Unfallzeugen.
• Falls möglich: Machen Sie Fotos von den beschädigten Fahrzeugen und der Unfallstelle.
• Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt und – außer bei offenkundigen Bagatellschäden –   einen Sachverständigen.

In allen Fragen des Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung.