Arbeitsrecht

„Die Arbeit“ sichert in der Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Die hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind daher von ganz erheblicher Bedeutung.

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt werden, sollten Sie deshalb sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere dann, wenn in dem Betrieb 10 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind (falls ihr Arbeitsvertrag vor dem 31.12.2003 abgeschlossen wurde: mindestens 5 Arbeitnehmer) kann ein Arbeitsverhältnis nur dann gekündigt werden, wenn ein nachweisbarer Kündigungsgrund vorliegt.

Häufigster Kündigungsgrund sind dringende betriebliche Gründe, daneben kann auch aus verhaltensbedingten oder aus personenbedingten Gründen gekündigt werden.
Falls Sie eine fristlose Kündigung erhalten, muss diese im Hinblick auf nachteilige sozialrechtliche Folgen (“Sperre” des Arbeitslosengeldes) in der Regel sofort juristisch überprüft werden.
Aber auch, ob eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung begründet ist oder nicht, kann nur anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien geprüft werden. Hierzu ist in der Regel anwaltliche Unterstützung erforderlich.

Bei einer Kündigung gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Trotzdem werden Kündigungsschutzverfahren oftmals mit Abfindungszahlungen beendet. Dies ist aber nur deshalb möglich, weil sich beide Seiten dann darüber einig werden, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werden soll, sondern stattdessen gegen Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines Vergleichs aufgehoben wird.

Andere wichtige Punkte betreffen die Arbeitsbedingungen, Abmahnungen oder Gehaltsfragen. Sollten hier Änderungen vorgenommen werden, sollte sofort eine rechtliche Überprüfung erfolgen, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass diese Änderungen sozusagen stillschweigend akzeptiert werden.

Besonderheiten bestehen im Hinblick auf die Kosten. In einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung trägt jede Partei bis zum Ende eines Verfahrens in der 1. Instanz (vor dem Arbeitsgericht) die eigenen Anwaltskosten selbst. Dies gilt auch dann, wenn ein Prozess gewonnen wird. Deshalb empfiehlt es sich oftmals, für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Für Mitglieder von Gewerkschaften sind die Rechtsberatung und die Vertretung durch eigene Verbandsjuristen in der Regel kostenlos.

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