Strafrecht

Bei der Strafverteidigung geht es um nichts Geringeres, als um den Schutz Ihrer Freiheitsrechte.

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, kann dies zu ganz erheblichen Konsequenzen führen. Deshalb sollte so früh wie möglich ein Verteidiger konsultiert werden.

Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob eine Straftat tatsächlich begangen worden ist oder nicht. Es entspricht einer weit verbreiteten Fehleinschätzung, dass man als Unschuldiger nichts zu befürchten hat. Juristisch maßgebend ist nämlich nicht die tatsächliche Wahrheit, sondern ob bestimmte Menschen (z.B. zunächst Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, später dann Richter und Richterinnen) davon überzeugt sind, dass bestimmte Taten von bestimmten Personen begangen worden sind oder nicht. Diese Überzeugung muss nicht immer der Realität entsprechen.

Um auf die Überzeugungsbildung dieser Personen Einfluss nehmen zu können, ist anwaltliche Hilfe erforderlich. Zum einen verfügen juristischen Laien nicht über das so genannte erforderliche Handwerkszeug. Zum anderen ist in der Regel nur über einen Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte möglich. Und erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann beurteilt werden, wie man sich als Beschuldigter verhalten sollte.

  • Soll von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden oder scheint eine Aussage zur Sache sinnvoll?
  • Sollten Zeugen benannt werden?
  • Sind eigene weitere Ermittlungen erforderlich?

Diese und weitere Fragen lassen sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantworten. Erst dann weiß man nämlich, was “im Skat” liegt.
Deshalb gilt der Grundsatz, dass ohne vorherige Rücksprache mit einem Verteidiger keine Aussage zur Sache gemacht werden sollte. Dies gilt auch dann, wenn mit Untersuchungshaft gedroht wird.
Der Verzicht auf anwaltliche Hilfe kann auch in vermeintlichen Bagatellsachen zu ganz erheblichen Konsequenzen führen.

Aber nicht nur wenn Sie als Beschuldigter im Fokus der Ermittlungen stehen, stehe ich Ihnen als Verteidiger zur Seite. Auch wenn es um Ihre Rechte als Opfer einer Straftat während eines Strafverfahrens geht, vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen der Nebenklage oder im so genannten Adhäsionsverfahren. Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz können mitunter bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.